Tagesgeld Referenzkonto
Für ein Tagesgeldkonto ist ein Referenzkonto erforderlich, auf welches der angelegte Betrag nach der Rückforderung ausgezahlt wird. Hierfür wird im allgemeinen ein Girokonto verwendet, welches gewöhnlich bei jeder beliebigen Bank geführt werden kann. Nicht wenige Geldhäuser verlangen jedoch für die Eröffnung eines Tagesgeldkontos, dass das Referenzkonto ebenfalls bei ihnen geführt wird.
Für den Kunden hat die gleiche Bank bei der Tagesgeldanlage und dem für die Rückzahlung dienenden Referenzkonto den Vorteil, dass ihm sein Geld üblicherweise noch am Tag der Rückforderung zur Verfügung steht, während die Überweisung zwischen unterschiedlichen Banken einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Dennoch besteht für die Abwicklung eines Tagesgeldkontos keine Notwendigkeit, das Referenzkonto bei der gleichen Bank zu führen. Eine derartige Forderung macht auf massive Weise deutlich, dass die Bank das Ziel hat, neben der Geldanlage weitere Produkte mit dem Kunden abzuschließen.
Wenn die Bank das Girokonto generell kostenlos führt oder für die Unentgeltlichkeit der Kontoführung leicht erfüllbare Bedingungen stellt, kann sich der Kunde auf die Forderung der Bank einlassen und zusätzlich ein Girokonto eröffnen. Verlangt die Bank jedoch für die kostenlose Führung des Girokontos einen hohen Mindestgeldeingang im Monat, macht eine Nutzung des Tagesgeldangebotes nur dann Sinn, wenn der Anleger generell seine Geldgeschäfte neu ordnen und auch mit dem Girokonto wechseln möchte.
Ist das nicht der Fall, empfiehlt sich die Nichtberücksichtigung der entsprechenden Bank und die Nutzung eines Alternativangebots.