Volksbanken: Erwerb von Geschäftsanteilen

Wer ein Tages- oder Festgeldkonto bei einer Volks- oder Raiffeisenbank eröffnet, wird häufig gefragt, ob er auch einen Geschäftsanteil erwerben möchte. Mit dem Erwerb eines derartigen Anteils wird der Kunde zugleich Mitglied der Bank und verfügt über ein entsprechendes Stimmrecht. Bei Genossenschaften erhält jede Person eine Stimme, auch wenn sie mehrere Anteile besitzt. Ein Geschäftsanteil kann jederzeit erworben werden, während die Rückgabe nur einmal jährlich möglich ist.

Der Erwerb von Geschäftsanteilen einer Volksbank stellt eine lohnende Geldanlage dar, deren Wert häufig unterschätzt wird. Dem Mitglied wird jährlich eine Dividende gezahlt, die bei vielen Genossenschaften den Wert von 5% deutlich überschreitet. Zwar lässt sich diese Geldanlage nicht unbegrenzt nutzen, da Volks- und Raiffeisenbanken grundsätzlich eine maximale Anzahl an Geschäftsanteilen vorschreiben, die eine Person erwerben kann und diese überwiegend zwischen drei und zehn Anteilen liegt, dennoch ist eine Bankmitgliedschaft eine der renditestärksten und bezüglich ihrer Rendite zuverlässigsten Anlageformen.

Mit einer Mitgliedschaft sind bei nahezu jeder Volksbank weitere Vorteile verbunden. Hierbei kann es sich um besonders preiswerte Mitgliederreisen ebenso handeln, wie um bevorzugte Kreditangebote oder Versicherungsleistungen, die es in der entsprechenden Form nur für Mitglieder gibt. Auch bei der Verzinsung für die Anlage auf Tagesgeld- und Festgeldkonten gelten bei nicht wenigen Genossenschaftsbanken besondere Konditionen für ihre Anteilseigner. Darum empfiehlt sich bei der Geldanlage auf einem Volksbankkonto der Erwerb mindestens eines Geschäftsanteils.