Auswirkungen der Abgeltungssteuer
Viele Anleger fragen sich zu Recht, ob aufgrund der bevorstehenden Einführung der Abgeltungssteuer in Bezug auf Tagesgeldanlagen Handlungsbedarf besteht. Mit der Abgeltungssteuer werden sämtliche Zinseinkünfte und Spekulationsgewinne einheitlich mit 25% besteuert. Für Aktienanlagen ist es daher wichtig, dass die Anlage noch vor dem 31. Dezember 2008 erfolgt, da sonst eventuelle Kursgewinne unter die Abgeltungssteuer fallen. Daher sollten Anleger, die eine Anlage in Aktien geplant haben, diese möglichst vor dem Stichtag durchführen.
Bei Tagesgeldanlagen gibt es jedoch keine Möglichkeit, die Abgeltungssteuer zu umgehen. Allerdings ist die Abgeltungssteuer für Anleger, die bei der Geldanlage auf Tagesgeldkonten setzen, ohnehin eher vorteilhaft. Da die Zinseinkünfte auch bisher besteuert werden mussten, sofern diese über dem Sparerfreibetrag lagen, bringt die Abgeltungssteuer - besonders für Besserverdiener und Menschen mit hoher Steuerlast - eine Steuerersparnis. Statt des persönlichen Einkommenssteuersatzes ist ab dem 01. Januar 2009 nur noch die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% für die Versteuerung der Zinseinkünfte relevant. Dadurch sinkt die Steuerlast in manchen Fällen sogar drastisch.
Die Abgeltungssteuer wird ab 1. Januar 2009 jeweils zum Zeitpunkt der Zinsgutschrift direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt, sodass der Kunde keine Steuernachzahlung mehr fürchten muss. Natürlich wird die Abgeltungssteuer erst abgeführt, wenn der Sparerfreibetrag schon ausgeschöpft ist. Die Abgeltungssteuer bringt für Tagesgeldanlagen also eher Vorteile mit sich, durch die die Nachsteuerrendite gesteigert werden kann. Für Tagesgeldanleger besteht daher kein Anlass zur Sorge.
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