Wie werden Tagesgeldzinsen versteuert?
Die Zinsen aus einem Tagesgeldkonto sind genau so zu behandeln, wie Erträge aus anderen Kapitalanlagen und dementsprechend auch zu versteuern. Wer für seine Zinseinkünfte einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilt hat, kann die Zinserträge im Rahmen der Freibeträge nutzen.
Der Sparerfreibetrag beträgt für Alleinstehende insgesamt 801,00 Euro und für Ehepaare 1.602,00 Euro. Gehen die Zinserträge aus dem Vermögen des Tagesgeldkontos nicht darüber hinaus, und gibt es keine weiteren Erträge aus Kapitalvermögen, dann sind diese steuerfrei.
Ansonsten müssen sie entsprechend dem geltenden Steuersatz versteuert werden. Der liegt bei 30 Prozent und dazu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent. Sparer, die mit ihren Geldanlagen über den jeweiligen Freibeträgen liegen, müssen aufgrund dieser Bestimmungen die Einbußen bei ihren Zinserträgen hinnehmen.
Für den 01. Januar 2009 gelten neue Regelungen in Bezug auf die Besteuerung der Zinserträge aus Kapitalanlagen und auf die Gewinne aus Wertpapiergeschäften. Es wird die Abgeltungssteuer eingeführt. Für Zinserträge aus Geldanlagen auf einem Tagesgeldkonto ergeben sich dann Vorteile für den Sparer, da die Abgeltungssteuer pauschal nur 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag betragen wird.
Die Besteuerung der Zinserträge schmälert in jedem Fall die ursprüngliche Rendite, die mit den Geldanlagen auf einem Tagesgeldkonto erzielt wurde. Das betrifft alle Steuerzahler in Deutschland gleichermaßen.
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