Was ändert sich bei Tagesgeld nach der Einführung der Abgeltungssteuer?
Zum 1.1.2009 wird auf jedwede Form von Kapitalerträgen, und das sind auch die Zinsen aus Tagesgeldanlagen, die sogenannte Abgeltungssteuer erhoben. Das ist eine pauschalisierte Steuer in Höhe von 25 Prozent. Dazu kommen Solidaritätszuschlag und - wenn nötig - auch die Kirchensteuer. Dadurch erhöht sich der maximale Steuersatz auf 28 Prozent.
Die Zinsabschlagssteuer liegt heute bei 30 Prozent, demzufolge ist die neue Abgeltungssteuer nicht ungünstiger. Davon profitieren vor allem Sparer, die einen hohen persönlichen Steuersatz hatten. Die Kapitalerträge müssen nicht mehr einzeln veranlagt werden, sondern sie sind mit der Abgeltungssteuer bereits getilgt. Sparer, deren persönlicher Steuersatz unter 28 Prozent liegt, können ihre Erträge aus Kapitalvermögen weiterhin veranlagen.
Durch die Einführung der Abgeltungssteuer wird die Attraktivität der Anlageform Tagesgeld eher erhöht. Viele Anleger haben bisher auf Aktien und Fonds gesetzt, weil die Erträge nach Einhaltung der Spekulationsfrist steuerbefreit waren. Das ist ab 2009 vorbei. Das bedeutet, dass die Anlage in Tagesgeld die angebotene Verzinsung und die daraus resultierende Rendite sicher erbringt, während die Renditechancen bei Aktien und Fonds eher vage sind.
Mit Einführung der Abgeltungssteuer verändert sich auch der Sparerfreibetrag. Bisher gab es den Sparerfreibetrag und einen zusätzlichen Betrag im Rahmen der Werbekostenpauschale. Ab 2009 gibt es dann nur noch einen Sparerpauschbetrag, der 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Ehepaare beträgt.
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