Welche Funktion übernimmt der Einlagensicherungsfonds?

Der Einlagensicherungsfonds ist wie eine Garantie auf die Anlage der Kundengelder bei den Banken zu betrachten. Er dient in erster Linie dem Schutz der Geldanlagen der privaten Anleger, aber auch der Unternehmen, im Falle einer Insolvenz der Bank.

Alle wichtigen Banken in Deutschland sind freiwillig dem Einlagensicherungsfonds angehörig. Dafür müssen die Banken einen entsprechenden Beitrag bezahlen, der sich nach der Größe der Bank, deren Umsätzen und der Bonität richtet.

Zu den dadurch geschützten Einlagen gehören neben Termingeldern auch Spareinlagen und das Tagesgeld, das Anleger auf Tagesgeldkonten hinterlegt haben. Vom Gesetzgeber ist nur eine Mindestabsicherung vorgeschrieben, die maximal 20.000 Euro pro Bankkunde schützt.

Wer als Anleger wissen will, ob die Bank, bei der er ein Tagesgeldkonto eröffnen möchte, dem Einlagensicherungsfonds angehört, kann dies in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank nachlesen. Über den Bundesverband Deutscher Banken kann auch mittels Internet abgefragt werden, ob eine Bank dem Einlagensicherungsfonds angehört oder nicht.

Viele Anleger legen ihr Geld aufgrund äußerst attraktiver Angebote auch bei ausländischen Banken an. Teilweise haben diese keinen Einlagensicherungsfonds oder nur geringe Deckungssummen. Das Risiko des Totalverlustes ist dann etwas größer und sollte bei der Geldanlage entsprechend berücksichtigt werden.

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