Tagesgeld im Vergleich zu Termingeld
Bei Termingeld handelt es sich um Guthaben, das der Bank für eine im voraus festgelegte Frist gegen Verzinsung anvertraut wird. Im Einzelnen unterscheidet man bei Termingeld zwischen Festgeldern und Kündigungsgeldern.
Beim Festgeld ist das angelegte Geld mit Eintritt des vereinbarten Fälligkeitstages verfügbar, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. Beim Kündigungsgeld wird die Anlage nicht automatisch mit Ablauf der Anlagedauer für Verfügungen zugänglich, sondern erfordert eine fristgerechte Kündigung. Erst nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der Kontoinhaber über die Termineinlage verfügen. Die Kündigungsfrist für diese Art des Termingeldes richtet sich dabei nach der Dauer der Anlagefrist.
Es sollten grundsätzlich nur solche Barmittel als Termineinlage angelegt werden, über die der Kunde nicht kurzfristig verfügen muss, da eine vorzeitige Kündigung der Termineinlage nachteilig ist. Der Vorteil des Termingeldes ist, dass der Anleger eine höhere Verzinsung, als bei Tagesgeld erhält. Dies liegt daran, dass der Bank das Termingeld für eine längere Zeit zur Verfügung steht und sie hierüber eine Kalkulationsgrundlage hat.
Um Verfügungen über Tagesgelder bedienen zu können ist die Bank gezwungen, einen gewissen Barbestand am Geldautomaten oder in der Filiale bereitzuhalten. Diese Barmittel werden nicht verzinst und erwirtschaften folglich keinen Ertrag für die Bank, sodass die Verzinsung von Tagesgeld geringer ausfällt.
Der Vorteil des Tagesgeldes gegenüber dem Termingeld liegt allerdings darin, dass bei Tagesgeldkonten keine Mindestsumme angelegt werden muss, was bei Termineinlagen in der Regel Voraussetzung ist. Somit können Kunden, die nicht bereit bzw. in der Lage sind, die geforderte Mindestsumme als Termineinlage unzugänglich anzulegen, über die Anlage in Tagesgeld von einer zumindest vergleichbaren Verzinsung gegenüber Termingeld profitieren.