Bundesschatzbriefe: Typ A oder Typ B?
Anstelle von Tagesgeld können Sparer auch auf Bundesschatzbriefe zurückgreifen. Bundesschatzbriefe wurden erstmalig im Jahre 1969 zum Vermögensaufbau breiterer Bevölkerungsschichten begeben. Aus diesem Grund können Bundesschatzbriefe nur von natürlichen Personen oder von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchliche Einrichtungen erworben werden. Die Ausgabe der Bundesschatzbriefe geschieht in aufeinanderfolgenden Serien. Dabei unterscheidet man Bundesschatzbriefe vom Typ A und Bundesschatzbriefe vom Typ B.
Der Typ A hat eine Laufzeit von sechs Jahren. Die Zahlung der Zinsen erfolgt jährlich. Dagegen verfügen Bundesschatzbriefe vom Typ B über eine Laufzeit von sieben Jahren, wobei die Zinsen einschließlich Zinseszinsen angesammelt und erst bei Fälligkeit oder vorzeitiger Rückgabe zusammen mit dem investierten Kapital des Anlegers ausgezahlt werden.
Bundesschatzbriefe sind über ihre Laufzeit mit steigenden Zinsen ausgestattet, sodass dem Anleger hierüber ein Anreiz geboten wird, seine Wertpapiere bis zur Endfälligkeit zu halten. Sofern sich das allgemeine Zinsniveau am Markt ändert, werden die laufenden Ausgaben eingestellt und durch neue, mit marktgerechten Konditionen ausgestattete, Bundesschatzbriefe ersetzt.
Bundesschatzbriefe nehmen nicht am allgemeinen Börsenhandel teil. Stattdessen lassen sich Bundesschatzbriefe bei allen Kreditinstituten wie Banken, Sparkassen oder auch Direktbanken gebührenfrei erwerben. Darüber hinaus ist der Kauf von Bundesschatzbriefen auch direkt bei der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (Internet: www.deutsche-finanzagentur.de) möglich.
Dabei müssen Bundesschatzbriefe in Nennbeträgen von mindestens 50,– Euro erworben werden. Da ihre Stückelung 0,01 Euro beträgt, können Bundesschatzbriefe ab 50,– Euro aufwärts zu jedem beliebigen Betrag gekauft werden.
Bei einer vorzeitigen Rückgabe von Bundesschatzbriefen ist zu beachten, dass diese - nach Ablauf des ersten Laufzeitjahres und bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,– Euro im Monat - über die depotführende Bank oder die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH zurückgegeben werden können. Dabei erfolgt die Verrechnung der Zinsen bei Bundesschatzbriefen vom Typ A zum Zinssatz des laufenden Jahres. Demgegenüber ergibt sich der Rückzahlungswert beim Typ B aus zu diesem Zweck gesondert veröffentlichten Tabellen.
Weiterführende Informationen:
1. Finanzagentur des Bundes [ Bundesschatzbriefe ]
2. Bundeswertpapiere.de [ Schatzbrief Rechner ]