Tagesgeldkonten für Kinder

Eltern, die Geld für ihre Kinder anlegen wollen, suchen in der Regel ein hohes Maß an Sicherheit sowie hohe Zinsen. Auf klassischen Sparkonten sind derzeit kaum mehr als 1,5% Zinsen p.A. zu haben. Auch die speziellen Kinder-Anlageangebote bieten selten hohe Zinsen. Zudem müssen in vielen Fällen teils lange Kündigungsfristen eingehalten werden, sodass diese Angebote zusätzlich uninteressant werden.

Die Alternative hierzu sind Tagesgeldkonten. Diese werden zwar nicht speziell für Kinder angeboten, sie sind jedoch auch für sie zu eröffnen. Soll ein Tagesgeldkonto für ein Kind eröffnet werden, muss im Kontoeröffnungsantrag der Minderjährige als Kontoinhaber angegeben werden. Die Eltern werden im Punkt „Gesetzliche Vertreter“ genannt. Für die Kontoeröffnung muss der Minderjährige nicht zwingend unterschreiben, die Unterschrift beider Eltern ist jedoch unbedingt erforderlich, sofern kein gegenteiliger Beschluss des Jugendgerichts vorliegt.

Tagesgeldkonten für Kinder sind vor allem wegen ihrer flexiblen Aus- und Einzahlungsmöglichkeiten beliebt. So können Gelder, die das Kind zum Geburtstag, zum Schulanfang oder zur Kommunion geschenkt bekommt, ebenso eingezahlt werden, wie das im Sparschwein gesammelte Kleingeld. Feste monatliche Einzahlungsraten sind nicht notwendig, können aber auf Wunsch durch einen Dauerauftrag ausgeführt werden. Auch Großeltern, Paten und Anverwandte können auf das Tagesgeldkonto des Kindes problemlos einzahlen und so sein Vermögen mehren.

Damit die Sicherheit des Tagesgeldkontos gegeben ist, sollte die jeweilige Bank Mitglied im Einlagensicherungsfonds sein.