Kombinationsmöglichkeit von Tagesgeld und Versicherungen

Bei einer Tagesgeld-Versicherung handelt es sich um ein Versicherungsprodukt, das von privaten Krankenkassen angeboten wird und sich sowohl an Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse als auch an privat Versicherte richtet.

Erkrankt ein abhängig angestellter Arbeitnehmer oder wird er infolge eines Unfalls arbeitsunfähig, ändert sich an seiner Einkommenssituation in den ersten sechs Wochen kaum etwas, denn während dieser Zeit zahlt sein Arbeitgeber seinen Lohn oder sein Gehalt in unveränderter Form weiter. Bleibt die Arbeitsunfähigkeit jedoch auch nach sechs Wochen noch bestehen, werden die weiteren Leistungen von der Krankenversicherung getragen, allerdings nur in einer Höhe von 70 Prozent des Bruttoeinkommens und maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens abzüglich der Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

An diesem Punkt kommt die Tagesgeld-Versicherung ins Spiel, die diese Differenz durch die Zahlungen in vertraglich vereinbarter Höhe ausgleichen kann. Von besonderer Bedeutung ist eine solche Versicherung allerdings für Selbstständige und Freiberufler. Diese haben zwar die Vorteile, ihre Arbeitszeiten selbst einteilen zu können und ihr eigener Chef zu sein, haben im Krankheitsfall jedoch keinen Arbeitgeber, der Lohnfortzahlungen leistet. Um die Verdienstausfälle in diesem Fall möglichst gering zu halten, ist es daher sehr ratsam, eine Versicherung über Tagegeld abzuschließen.

Dabei muss die Krankenversicherung die Leistungen nicht zwingend ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit erbringen, es kann ebenso vereinbart werden, dass die Leistungen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, was sich wiederum auf den Beitrag auswirkt. Das ausbezahlte Tagesgeld kann dann dazu verwendet werden, um seine eigenen Kosten zu decken oder auch, um einen Stellvertreter zu bezahlen, der die Geschäftsführung während des krankheitsbedingten Ausfalls übernimmt. Die Höhe des Tagesgeldes kann individuell mit der Krankenversicherung vereinbart werden, darf allerdings grundsätzlich nicht höher liegen als das durchschnittlich erzielte Nettoeinkommen.

Ergänzend hierzu kann eine sogenannte Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen werden. Wird der Versicherte stationär behandelt, bezahlt die Krankenversicherung für jeden Tag im Krankenhaus einen bestimmten Tagessatz, der unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten in der vollen vereinbarten Höhe ausbezahlt wird. Vor dem Abschluss einer Versicherung über Tagesgeld von der Krankenversicherung sollte jedoch immer ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden, denn trotz vergleichbarer Leistungen können sich deutliche Unterschiede hinsichtlich der Prämienhöhe und auch der Versicherungsbedingungen zwischen den unterschiedlichen Versicherern ergeben.